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   OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17   

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https://dejure.org/2019,41216
OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,41216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.03.2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,41216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. März 2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,41216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Traggerüste werden nach Kalendertagen abgerechnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Traggerüste werden nach Kalendertagen abgerechnet! (IBR 2020, 168)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    Haben die Parteien - wie hier - die Geltung der VOB vereinbart, gehören dazu auch die allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C (BGH BauR 2006, 2040; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil Rn. 71; Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C, 3. Aufl. Rn. 109f).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    Für die Beantwortung der Frage, welche Leistungen von der vertraglichen Vereinbarung erfasst sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an (BGH NZBau 2002, 324).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 75/03

    Rechtsnatur und Auslegung der VOB/C

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    Zwar ist bei Leistungsbeschreibungen mit einem technisch spezialisierten Text, der für technische Fachleute formuliert wurde, das allgemeinsprachliche Verständnis der Aussagen dann nicht von Bedeutung, wenn die verwendete Formulierung von den angesprochenen Fachleuten in einem spezifisch technischen Sinn verstanden wird oder wenn für bestimmte Aussagen Bezeichnungen verwendet werden, die in den maßgeblichen Fachkreisen verkehrsüblich sind oder für deren Verständnis und Verwendung es gebräuchliche technische Regeln wie z. B. DIN-Normen gibt (BGH BauR 2004, 1438; NJW-RR 1994, 1108, Kniffka/Koeble a.a.O. 5. Teil Rn. 74).
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    Zwar ist bei Leistungsbeschreibungen mit einem technisch spezialisierten Text, der für technische Fachleute formuliert wurde, das allgemeinsprachliche Verständnis der Aussagen dann nicht von Bedeutung, wenn die verwendete Formulierung von den angesprochenen Fachleuten in einem spezifisch technischen Sinn verstanden wird oder wenn für bestimmte Aussagen Bezeichnungen verwendet werden, die in den maßgeblichen Fachkreisen verkehrsüblich sind oder für deren Verständnis und Verwendung es gebräuchliche technische Regeln wie z. B. DIN-Normen gibt (BGH BauR 2004, 1438; NJW-RR 1994, 1108, Kniffka/Koeble a.a.O. 5. Teil Rn. 74).
  • OLG Celle, 03.04.2007 - 16 U 267/06

    Anspruch auf Zahlung von Mehrkosten und Schadensersatz für über eine vertragliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    1) Ob der von den Parteien geschlossene Vertrag über den Aufbau des Gerüsts und dessen Vorhaltung als Werkvertrag, Mietvertrag oder als typengemischter Vertrag einzuordnen ist, der sowohl werk- als auch mietvertragliche Elemente aufweist (vgl. OLG Celle BauR 2007, 1583; OLG Düsseldorf BauR 2008, 2043; OLG Hamm IBR 2014, 197; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. Rn. 204; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 98 jeweils m.w.N.) kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17

    Verfahrensfehlerhafte Nicht-Vernehmung eines sachverständigen Zeugen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    Damit handelt es sich um qualifizierten Parteivortrag (vgl. Pastor in Werner/Pastor a.a.O. Rn. 3107; OLG Frankfurt BauR 2019, 294 m. Anm. Ulrich IBR 2018, 603), mit dem sich der Senat auseinandergesetzt hat.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2008 - 21 U 96/07

    Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers bei vertraglicher Verpflichtung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
    1) Ob der von den Parteien geschlossene Vertrag über den Aufbau des Gerüsts und dessen Vorhaltung als Werkvertrag, Mietvertrag oder als typengemischter Vertrag einzuordnen ist, der sowohl werk- als auch mietvertragliche Elemente aufweist (vgl. OLG Celle BauR 2007, 1583; OLG Düsseldorf BauR 2008, 2043; OLG Hamm IBR 2014, 197; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. Rn. 204; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 98 jeweils m.w.N.) kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2022 - 24 U 347/20

    Ansprüche wegen der Nutzung eines Gerüsts über eine verlängerte Standzeit;

    Ob, wie vom Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 17. Juni 2008 - I-21 U 96/07) angenommen, eine mietvertragliche Vereinbarung bei der - auch hier erfolgten - Vereinbarung der VOB nicht erforderlich ist, kann offenbleiben, denn nach beiden Ansichten ist der Vergütungsanspruch der Klägerin begründet (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 201/12, Rn. 20; OLG Oldenburg, Urteil vom 19. März 2019 - 2 U 46/17, Rn. 42).

    Haben die Parteien die Geltung der VOB vereinbart, dann gehören dazu auch die allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C (BGH, Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 202/04, Leitsatz; OLG Oldenburg, Urteil vom 19. März 2019 - 2 U 46/17, Rn. 48 mwN).

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 28/20

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Zustellung an den

    d) Die Frage, ob es sich bei einem Auftrag zur Erstellung eines Baugerüsts um einen Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB handelt, mit der Folge, dass eine örtliche Zuständigkeit am Ort des Bauvorhabens, hier im Landgerichtsbezirk München I, gegeben sein könnte, § 29 Abs. 1 ZPO, ist strittig (zu der Frage, ob ein Vertrag über den Aufbau eines Gerüsts und dessen Vorhaltung als Werkvertrag, Mietvertrag oder als Vertrag einzuordnen ist, der sowohl werkvertragliche als auch mietvertragliche Elemente aufweist: BGH, Urt. v. 11. April 2013, VII ZR 201/12, NJW 2013, 1670 Rn. 20; OLG Oldenburg, Urt. v. 19. März 2019, 2 U 46/17, juris Rn. 42 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urt. v. 1. August 2014, 2 U 17/14, juris Rn. 29; OLG Hamm, Urt. v. 19. März 2012, 17 U 30/11, juris Rn. 58; KG, Urt. v. 5. August 2009, 11 U 64/08, juris Rn. 6 m. w. N.; OLG Celle, Urt. v. 3. April 2007, 16 U 267/06, MDR 2007, 1127 [juris Rn. 9]; Sprau in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, Einf v § 631 Rn. 27 m. w. N.; zu den Kriterien für die Frage, ob es sich bei einem Baugerüst um ein Bauwerk im Sinne des § 650a BGB handelt bzw. für die Frage, ob § 650a BGB auf einen Gerüstbau- und Vorhaltevertrag Anwendung findet: BT-Drs.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 2 U 46/17   

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https://dejure.org/2019,2499
OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,2499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,2499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2019,2499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei-kotz.de

    Streupflicht bei Eisglätte an Fußgängerverkehr - Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Umfang der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 2 U 46/17   

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https://dejure.org/2018,48583
OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,48583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,48583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,48583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01

    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Gebietskörperschaft aus Amtshaftung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 2 U 46/17
    Bei der Beurteilung der Frage, ob auf einer Straßenquerung ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht, der eine Streupflicht bei Eisglätte zur Folge hat, kommt es nicht darauf an, wie viele Fußgänger zu Spitzenzeiten den Überweg nutzen (Senat, Urteile vom 18.06.2002 - 2 U 47/01 - und 17.01.2017 - 2 U 19/16; vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.04.2007 - 1 U 5742/06 -, juris).
  • OLG München, 26.04.2007 - 1 U 5742/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 2 U 46/17
    Bei der Beurteilung der Frage, ob auf einer Straßenquerung ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht, der eine Streupflicht bei Eisglätte zur Folge hat, kommt es nicht darauf an, wie viele Fußgänger zu Spitzenzeiten den Überweg nutzen (Senat, Urteile vom 18.06.2002 - 2 U 47/01 - und 17.01.2017 - 2 U 19/16; vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.04.2007 - 1 U 5742/06 -, juris).
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   BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B   

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https://dejure.org/2017,25953
BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B (https://dejure.org/2017,25953)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B (https://dejure.org/2017,25953)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - B 2 U 46/17 B (https://dejure.org/2017,25953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B
    Zudem sei nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R - www.juris.de) das Erreichen von 100 Feinstaubjahren nicht mehr zwingende Voraussetzung für das Vorliegen der BK.

    Mit den danach geschätzten 46, 6 FSJ liege ein irrelevanter Wert im Sinne der Entscheidung des BSG vom 15.09.2011 (a.a.O.) vor, so dass eine an den tatsächlichen Verhältnissen angelehnte Berechnung entbehrlich gewesen sei.

    Nach der vom Senat zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 15.09.2011, a.a.O., sowie vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 2 U 616/11 - www.juris.de) lassen sich bei der hier allein streitigen Listen-BK nach Nr. 4111 der Anlage 1 zur BKV - chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren ((mg/cbm) X Jahre) - folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).

    Zwar ist mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R - juris Rn. 18) bei der Ermittlung der stattgehabten Einwirkung jeweils ein realitätsgerechter Maßstab zugrunde zu legen, da die Einwirkungen im Sinne des Vollbeweises vorliegen müssen.

    Davon kann aber in Fällen der vorliegenden Art abgewichen werden, wenn mit der worst-case-Schätzung eine Einwirkungsdosis errechnet wird, die auf keinen Fall geeignet ist, die BK zu verursachen (BSG, Urteil vom 15.09.2011, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B
    Gleichermaßen nicht Gegenstand des Verfahrens geworden ist die Anerkennung einer Quasi-Berufskrankheit, denn die Beklagte hat hierüber in den angefochtenen Bescheiden nicht entschieden (vgl. BSG, Urteil vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B
    Nach der vom Senat zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 15.09.2011, a.a.O., sowie vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 2 U 616/11 - www.juris.de) lassen sich bei der hier allein streitigen Listen-BK nach Nr. 4111 der Anlage 1 zur BKV - chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren ((mg/cbm) X Jahre) - folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 616/11

    Eine kumulativ vom Körper aufgenommene Dosis von 1 Milligramm 2 Naphthylamin ist

    Auszug aus BSG, 22.06.2017 - B 2 U 46/17 B
    Nach der vom Senat zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 15.09.2011, a.a.O., sowie vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 2 U 616/11 - www.juris.de) lassen sich bei der hier allein streitigen Listen-BK nach Nr. 4111 der Anlage 1 zur BKV - chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren ((mg/cbm) X Jahre) - folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 14.11.2018 - L 2 U 46/17   

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https://dejure.org/2018,46231
LSG Hamburg, 14.11.2018 - L 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,46231)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2018 - L 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,46231)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2018 - L 2 U 46/17 (https://dejure.org/2018,46231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2018 - L 2 U 46/17
    Zur Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Versicherungsfalles muss zwischen dem Versicherungsfall und den geltend gemachten Folgen entweder mittels des Gesundheitserstschadens oder direkt ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196).
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